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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Kursverluste bei Ampega Gerling Fondsanteil Total Return – versprach Vermittler die richtige Geldanlage?

Das seitens des Gerichts angebotene Vergleichsangebot, dass der Fondsanteil zum aktuellen Kurswert zzgl. weiterer € 2.500,00 zurückgekauft wird, wurde seitens der Gegner nicht angenommen.

Wir vertraten am 27.04.2010 einen Kapitalanleger vor dem Landgericht Memmingen gegen die Vertriebsfirma und den persönlich tätigen Vermittter. Im Rahmen der Klage wurde dem Vermittler vorgeworfen, zunächst im Kalenderjahr 2005 die Beteiligung an einem Renten-fonds, dann die Fondsbeteiligung an einem anderen Fonds im Jahre 2007 (Ampega Gerling Total Return) vorbehaltlos empfohlen zu haben.

Der Kläger warf dem Vermittler vor, ihm unaufgefordert mit Fälligkeit der Lebensver-sicherung die Kapitalanlagen als mündelsicher zum Zweck der Altersabsicherung empfohlen worden waren. Hierbei seien feste Zinssätze zugesagt, nicht aber das Risiko beschrieben oder entsprechende Prospekte übergeben worden.

Der Vermittler betonte, dass die Beratungen jeweils auf Wunsch der Klagepartei erfolgt waren. Auf die Risiken hätte man hingewiesen, Prospekte seien übergeben worden. Diese bestünden in Marktschwankungen. Man habe sogar im Fernsehen auf entsprechenden Schalttafeln der Klagepartei gezeigt, dass dort der Kursverlauf verfolgt werden könnte.

Der Fonds selbst, wurde vom Gericht nicht als besonders spekulativ bewertet. Die Verluste des Fonds erklärte der Vermittler und die beklagte Vertriebsgesellschaft des Fonds mit Betrügereien des Bernard Madoff, der die HSBC Bank, die mit dem Fonds zusammenarbeitet ausgetrickst habe.

Der Fonds sei bemüht die Verluste ggf. dadurch zu kompensieren, dass Ansprüche gegenüber der HSBC Bank geltend gemacht werden, falls sich diese wiederum bei den Geschäften mit Madoff pflichtwidrig verhalten habe.

Der Kläger teilte mit, dass er eine Geldanlage mit einer Anlagedauer von 5 Jahren und vernünftiger Rendite habe abschließen wollen.

Dies sei ihm versprochen worden. Dabei sei es ihm auf die Sicherheit der Kapitalanlage angekommen. Mit der Geldanlage sei er unzufrieden, nachdem sich der Kauf nicht gelohnt habe. Der Kaufpreis des Anteils habe ca. 65.000,00 € gekostet. Der Fondsanteil, der derzeit mit ca. 55.000,00 € bewertet ist, sei nicht dass, was ausgemacht worden sei.

Das Gericht hatte Hinweise erteilt, dass die Vermittlung des ersten Finanzinstituts im Jahre 2005 nicht mehr dazu führen könnte, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, da diese voraussichtlich verjährt seien. Allerdings gelte dies dann nicht, falls eine vorsätzliche Falschberatung vorliege. Hierfür sah das erkennende Gericht keine Anhaltspunkte.

Beim zweiten Fondsanteil der im Austausch zum Rentenfonds im Kalenderjahr 2007 vermittelt wurde, könne ggf. eine weitergehende Vermögensgefährdung ggf. nicht gesehen werden.

Im Allgemeinen muss darauf hingewiesen werden, dass Fondsanteile sicherlich keine „sehr geeignete“ Kapitalanlage für die Altersversorgung sind, wenn die Sicherheit im Vordergrund stehen soll.

Die Kursschwankungen die einen börsennotierten Fondsanteil kennzeichnen sind für Rentner dann risikoreich, wenn das Geld in voller Höhe erhalten bleiben soll.

Erst recht, wenn er mit einer Rendite rechnet. Die Versprechungen von Renditen aus Fonds die höher als diejenige von Festgeldanlagen sind, dürften nach unserem Dafürhalten an der Tagesordnung sein.

Wichtig ist es aber für den Anleger zu wissen, dass Fonds regelmäßig erst über längere Laufzeiten diese Rendite erwirtschaften. Eine Laufzeit von fünf Jahren für einen Fonds schätzen wir zum Erreichen des Anlagezieles von bis zu 8 % als viel zu gering ein.

Deshalb gehen wir auch davon aus, dass hier eine Fehlberatung vorliegt.

Das seitens des Gerichts angebotene Vergleichsangebot, dass der Fondsanteil zum aktuellen Kurswert zzgl. weiterer € 2.500,00 zurückgekauft wird, wurde seitens der Gegner nicht angenommen.

Wir hoffen für die Klagepartei auf ein günstiges Urteil, andernfalls auf steigende Kurse und, dass Ampega Gerling Schadensersatzansprüche ggf. gegenüber der HSBC Bank zu Gunsten der Anleger realisieren kann. Das Gericht wird Ende Mai entscheiden. Wir werden berichten.
 
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