Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nicht nur vom Täter, sondern auch vom Staat Leistungen erhalten. Rechtsgrundlagen sind das Opferentschädigungsgesetz OEG) und das Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Als Gewalttat gilt ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person. Anspruch hat auch derjenige, der die gesundheitliche Schädigung bei der Abwehr eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erlitten hat.
Beispiele:
Klaus Sorglos wurde auf seinem abendlichen Spaziergang von alkoholisierten Jugendlichen angepöbelt und grundlos niedergeschlagen. Selbst als er schon auf dem Boden lag, traten sie noch mit Springerstiefeln auf seinen Kopf. Klaus erlitt eine Verletzung des linken Augapfels; dies führte zum Verlust der Sehkraft des linken Auges. Die Täter konnten unerkannt entkommen.
Gabi M. wurde von ihrem eifersüchtigen Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung nach einer Auseinandersetzung niedergeschlagen und bewusstlos liegengelassen. Gabi erlitt hierdurch lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades.
Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Wird der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat gestellt, werden die Versorgungsleistungen ab dem Tag der Tat gewährt. Nach Verpassen dieser Frist wird die Versorgung ab dem Antragstag zugesprochen.
Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn Ansprüche gegen den Täter bestehen. Diese Ansprüche gehen dann auf den Staat über.
Die Versorgung umfasst Heil- und Krankenbehandlung, auch Psychotherapie und Zahnersatz, Beschädigten- und Hinterbliebenenrenten, Rehabilitation, Bestattungs- und Sterbegelder.
Der Antrag kann formlos bei der entsprechenden Landesbehörde gestellt werden. Im Saarland ist dies das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz in Saarbrücken.
Nach Angaben des Weissen Ring e.V. werden viel zu wenige Anträge auf Opferentschädigung gestellt. So wurden im Jahre 2008 nach einer Statistik des Weissen Ring bei 210.000 Gewalttaten nur 22.000 Anträge gestellt, dies sind etwa 10,5%. Im Saarland lag dieser Prozentsatz bei 11,2%. Fast 90% aller Geschädigten verzichten also auf die ihnen zustehenden Leistungen.
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