Referentenentwurf zur Änderung des SGB II/SGB III
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Rundbrief. Ich möchte Sie/Euch auf folgende Punkte aufmerksam machen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Rundbrief. Ich möchte Sie/Euch auf folgende Punkte aufmerksam machen:
1. Fortbildungen am 16./17. + 18./19. Juni in Wuppertal
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Bei beiden Fortbildungen sind noch ein paar Plätze frei. Eine kurzfristige Anmeldung ist selbstverständlich noch möglich.
Bei der ersten Fortbildung handelt es sich um mein Grundlagenseminar zum SGB II "Überblick, Durchblick, Rechtsdurchsetzung“ am 16./17. Juni 2008 und bei der zweiten Fortbildung um die FoBi „Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II“ am 18./19. Juni 2008
Eine nähere Beschreibungen des Grundlagenseminar ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Selbstverständlich wird ein erster Überblick über den Referentenentwurf des “Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ in der Fortbildung gegeben.
Eine nähere Beschreibung der Fortbildung „Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II“ ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html
Kosten für eine Fortbildung: 160 EUR
Es ist auch möglich beide Fortbildungen zusammen zu buchen und über einen Bildungscheck beide Fortbildungen als Fortbildungsreihe hälftig finanziert zu bekommen.
2. Fortbildungen auswärts: 8./9. Sept. in Frankfurt, 15./16. Sep. in Erfurt und 6./7. Nov. in Dresden
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Hier biete ich jeweils meine Grundlagenseminare auswärts an. Näheres dazu: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
3. Referentenentwurf zur Änderung des SGB II/SGB III
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Zum 1.1.2009 soll die Arbeitsmarktpolitik grundlegend neu nivelliert werden. Dahingehend ist nun ein erster Referentenentwurf des “Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ bekannt geworden. Der Entwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im SGB II, insbesondere wird der komplette Komplex der Eingliederungsleistungen neu strukturiert, er enthält aber auch an eine ganzen Reihe andere Punkte Nivellierungen, wie im Bereich Eingliederungsvereinbahrungen und Sanktionen. Bezeichnend ist aber auch, dass nicht die Regelungen zu Lernmitteln und Schulmaterialen und abweichenden Bedarfsfestlegung (s. letzter Newsletter) beinhaltet sind. Der Referentenentwurf ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Ref_Entw_Neuausrichtung-Arbeitsmarktinstrumente.pdf eine erste Synopse die die gesetzlichen Änderungen im SGB II gegenüberstellt hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/Synopse_SGB_II_Ref_Entwurf.pdf
Die Änderungen gilt es zu bewerten und Änderungsvorschläge zu erarbeiten.
3. Warmwasserentscheidung des BSG liegt jetzt vor
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Die Warmwasserentscheidung des BSG liegt nun in der Endfassung vor. Sie wirft allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Aus der Entscheidung wird m.E. nur klar das bei ungezählter kombinierter Heiz- und Warmwasserversorgung ein Betrag in Höhe des jeweiligen vom Gericht festgelegten Betrages in der Regelleistung enthalten sei. Bei gezählter Warmwasserversorgung sei Warmwasser wieder vollständiges „Privatvergnügen“ und somit in der Regelleistung enthalten. Völlig ungeklärt ist, was ist, wenn Warmwasser über Strom zubereitet wird. Wenn ich an der Stelle mal der Logik des BSG folge, müsste bei ungezählter Warmwasserzubereitung durch Strom folglich nach Überschreitung des in der RL enthaltenen Betrag für Haushaltsenergie (20,74 EUR) und des Warmwasseranteils (6,22 EUR), also alle Haushaltsenergiekosten oberhalb von 26,96 EUR als Unterkunftskosten übernommen werden.
Eines ist auf jeden Fall klar, derzeit besteht noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder gefestigte Rechtsprechung, weswegen auf jeden Fall Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X jederzeit (noch) möglich sind (noch, weil § 40 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III das dann ausschließt). Überprüfungsantrag heißt: es kann bis zu vier Jahre rückwirkend trotz Bestandskraft die Überprüfung der alten Bescheide beantragt werden, was zur Folge hat, dass in den vom BSG entschiedenen Fallkonstellationen (und in dem von mir genannten Warmwasser durch Strom zubereiten – Konstellationen) die Leistungsträger die zu Unrecht nicht erbrachten Gelder (neben Zinsen) nachzuzahlen haben.
Die BSG Entscheidung ist hier zu finden: http://peek.snipurl.com/2e8hx
4. Entscheidung des BSG zur Anrechnung von Krankenhausverpflegung fällt am 18. Juni
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Am 18. Juni werden beim BSG über eine Reihe von Revisionen entschieden. Eine ist die Anrechnung der Krankenhausverpflegungsanrechnung. Ich will das jetzt nicht weiter kommentieren, warten wir es einfach mal ab. Die Terminsankündigung und die Fallbeschreibungen findet ihr hier:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2008&nr=10405
5. Bundesrechnungshof peitsch wieder mal zu den KDU’s ein
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Wieder gibt es einen Bericht des Bundesrechnungshof zu der verschwenderischen Leistungsgewährung bei den Unterkunftskosten. Es stellt sich die Frage, wann der BRH Einfachstunterkünfte für Hartz IV-Bezieher fordert.
BRH Bericht vom 29.5.2008 hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/BRH_29_5_08.pdf
6. Panorama hat mal einen hervorragenden Bericht über die Hartz IV – Entrechtungsrealität
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Panorama hat sich der Ermittlungs- und Schnüffelpraxis gewidmet. Es wurde zutreffend aufgezeigt wie ARGEn illegale Schnüffelpraktiken durchführen. Ein lohnender Film und ein positives Gegengewicht zum allgemeinen Mainstreaming. Auch kommt die Schnüffelpraxis der ARGE Wuppertal nicht allzu gut weg. Der Stream ist hier anzusehen: http://daserste.ndr.de/panorama/media/spitzel100.html
So, das war es wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 – 29 51 890
Fax: 0202 – 29 51 889
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