Die Abgeltungssteuer 2009 - Besonderheiten
Weitere Besonderheiten zur Abgeltungssteuer: Vollversteuerung
Weitere Besonderheiten zur Abgeltungssteuer: Vollversteuerung
Vollversteuerung (persönlicher Steuersatz) der Kapitaleinkünfte
-Darlehensgeber und -nehmer sind nahestehende Personen (Ehegatten)
-Gesellschafterdarlehen an die GmbH und Beteiligung des Gesellschafters mit mindestens 10 %
-Back-to-back-Finanzierung:Kapitalanlage und Kapitalüberlassung hängen zusammen
Regelungszweck: kein Gestaltungsmisssbrauch und kein Erschleichen der Abgeltungssteuer
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