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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
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Wettbewerbsverletzung mittels Bonbonverpackung

Weist eine Produktverpackung eine in ihrer gesamten Ausgestaltung und Aufmachung originelle Gestaltung auf kommt ihr eine hohe wettbewerbliche Eigenart zu, deren Nachahmung rechtswidrig ist und die Wertschätzung des nachgeahmten Produkts unangemessen ausnutzt.

Die Gestaltung einer Produktverpackung kann wettbewerbswidrig sein. So auch die Verpackung des Hustenbonbonherstellers „Atemgold“. Diese wurde nämlich dem Design des Herstellers von „WICK-Blau“ nachempfunden. „WICK-Blau“ weist nämlich in ihrer gesamten Ausgestaltung und Aufmachung eine originelle Gestaltung auf. Die kalten Farben der Verpackung erinnern unweigerlich an die kalte Jahreszeit. Diesen Eindruck unterstützt ein Eisbär, der quasi aus der Verpackung „hinaus“ und den Verbraucher anschaut. Die Bonbonverpackung weist daher eine hohe wettbewerbliche Eigenart auf. Die Nachahmung dieser bekannten Produktverpackung mit ihrem eigentümlichen Design ist wettbewerbswidrig. Es wird in rechtswidriger Weise die Wertschätzung des Klägerprodukts unangemessen ausgenutzt. (OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010 – Az. 6 U 131/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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