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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Wettbewerbsrechtliche Streitwertreduzierung

Bei der Streitwertfestsetzung muss das Gericht die Art und die Umstände wettbewerbsrechtlicher Fälle mitberücksichtigen, so dass einfach gelagerte Fälle, die mit alltäglicher Routinearbeit bewältigt werden können, streitwertmindernd zu berücksichtigen sind.

Bei Streitigkeiten im Rahmen von unlauterem Wettbewerb besteht bezüglich einfach gelagerter Fälle die Möglichkeit aufgrund ihrer Einfachheit den Streitwert zu reduzieren. Bei einer Streitwertfestsetzung muss nämlich das Gericht die Art und die Umstände wettbewerbsrechtlicher Fälle mitberücksichtigen, so dass einfach gelagerte Fälle, die mit alltäglicher Routinearbeit bewältigt werden können, streitwertmindernd zu berücksichtigen sind. Dazu genügt, wenn eine in Streit stehende Rechtsfrage ausführlicher Klärung bedarf. Eine solche Rechtsfrage ist beispielsweise dann zu sehen, wenn von einer Partei die Drittunterwerfung behauptet wird. Wenn dies schwerpunktmäßig geklärt werden muss, liegt kein einfacher wettbewerbsrechtlicher Fall vor und eine Streitwertreduzierung kommt nicht in Betracht. (OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009 – Az. 2 W 504/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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