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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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mittelstandsdepesche 04-2008
DASV
Deutsche Anwalts- und
Steuerberatervereinigung
für die mittelständische
Wirtschaft e. V.
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart

I.
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
BAG, Urteil vom 12.12.2007, Az. 10 AZR 97/07
1.
Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen für ein Kalenderjahr keine Zielvereinbarung getroffen wurde.
2.
Der für den Fall der Zielerreichung zugesagte Bonus bildet die Grundlage für die Schadensermittlung.
3.
Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden am Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung, ist dieses Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen.
II.
Entziehung der Geschäftsführerbefugnis
BGH, Urteil vom 11.2.2008, Az: II ZR 67/06
Ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis nach § 712 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das Verhältnis der übrigen Gesellschafter zu dem Geschäftsführer nachhaltig zerstört und es den Gesellschaftern deshalb nicht zumutbar ist, dass der geschäftsführende Gesellschafter weiterhin auf die alle Gesellschafter betreffenden Belange der Gesellschaft Einfluss nehmen kann. Steht fest, dass sich der geschäftsführende Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer anderer Gesellschaften finanzielle Unregelmäßigkeiten zu Lasten des jeweiligen Gesellschaftsvermögens hat zu schulden
mittelstandsdepesche 04-2008
DASV
kommen lassen, rechtfertigt dies die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ohne dass erforderlich wäre, dass derartige Unregelmäßigkeiten bei der (entziehenden) Gesellschaft selbst bereits festgestellt worden sind.
III.
Unwirksame Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BGH, Urteil vom 19.12.2007, Az. XII ZR 61/05
a) Im Rechtsverkehr mit Verbrauchern benachteiligt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren einen Mieter von Verbrauchserfassungsgeräten unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kaufvertrages über entsprechende Erfassungsgeräte, die es dem Verkäufer bei Zahlungsverzug gestattet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Geräte bis zur Kaufpreiszahlung vorläufig wieder zurückzunehmen, widerspricht dem wesentlichen Grundgedanken des § 449 Abs. 2 BGB und ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
IV.
Zusätzliche Kosten für Gepäck bei Billigflügen
OLG Hamburg, Urteil vom 20.9.2007, Az. 3 U 30/07
Werden Flugreisen mit einem ab-Preis unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe incl. Steuern & Gebühren beworben, so erwartet der Verkehr mangels aufklärenden Hinweises nicht, dass für ein aufzugebendes Gepäckstück - anders als beim Handgepäck - immer noch Zusatzkosten anfallen. Dass der Durchschnittsverbrauchers erwarten würde, bei Angeboten sog. Billigflüge sei durchweg kein Freigepäck im Preis enthalten, kann nicht angenommen werden.
V.
Urheberrecht Datenbanken
OLG Köln, Urteil vom 30.10.2002, Az. 6 U 123/02
Urheberrecht: Grenzen der zulässigen Vervielfältigung unwesentlicher Teile einer Datenbank Unwesentliche Teile einer Datenbank dürfen von jedermann beliebig vervielfältigt werden, solange die auf einem systematischen Vorgehen beruhenden Nutzungen unwesentlicher
mittelstandsdepesche 04-2008
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Teile einer Datenbank in ihrer Summe das Ausmaß der Nutzung eines wesentlichen Teils der Datenbank nicht erreicht. Erst bei Überschreiten dieser Grenze steht die Nutzung unwesentlicher Teile einer Datenbank der Nutzung eines wesentlichen Teils der Datenbank gleich mit der Folge eines sich aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG ergebenden Unterlassungsanspruchs des Datenbankherstellers.
VI.
Krankentagegeldversicherung darf nicht vom festen Arbeitsverhältnis abhängig gemacht werden
BGFH Urteil vom 27.2.2008, Az: IV ZR 219/06
a) Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
b) Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitsuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
VII.
Zahlung an ehrendamtliche Vorstandsmitglieder satzungswidrig
BGH Beschluss vom 3.12.2007, Az: II ZR 22/07
Haben nach der Satzung eines gemeinnützigen Vereins die Vorstandsmitglieder ihre Vorstandstätigkeit ehrenamtlich auszuüben und sieht die Satzung die Möglichkeit einer Vergütung für die aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft nicht ausdrücklich vor, sind die an ein Vorstandsmitglied als Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft geleisteten Zahlungen satzungswidrig.
VIII.
Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten
BAG, Urteil vom 16.01.2008, Az. 7 ABR 71/06
Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten
mittelstandsdepesche 04-2008
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Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsausschusses teil und muss er den Betrieb ausschließlich deswegen aufsuchen, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hängt nicht davon ab, ob die Betriebsausschusssitzung aus betriebsbedingten Gründen iSv. § 37 Abs. 3 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsausschussmitglieds stattgefunden hat.
Der Autor Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
Für Rückfragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung.
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