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Lutz Schroeder
Kanzlei Schroeder
Andreas-Gayk-Straße 7-11
24103 Kiel


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Abmahnung wegen Filesharings - Erotikfilme, Pornofilme

Viele Nutzer von Tauschbörsen scheuen sich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn sie wegen des Filesharings von Erotikfilmen abgemahnt worden sind.

Wer wegen Filesharings abgemahnt worden ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Das gilt auch und gerade dann, wenn es um Erotik- oder Pornofilme geht.

Vielen Tauschbörsennutzern ist das Thema unangenehm. Es wird dann vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben und die geforderte Summe gezahlt, um die Sache schnell zu erledigen.

Dies ist rechtlich aber keinesfalls zu empfehlen. Die vorfomulierten Unterlassungserklärungen sind meist zu weitgehend. Das damit verbundene Vertragsstrafeversprechen bindet den Unterzeichner 30 Jahre lang. Die Zahlungsansprüche sind oftmals überzogen.

Die Rechteinhaber wissen, dass im Erotikbereich Auseinandersetzungen gescheut werden und nutzen dies mitunter aus.

Für einem Urheberrechtsanwalt ist eine solche Abmahnungen ein Alltagsgeschäft. Sie muss dem Betroffenen nicht peinlich sein. Vielmehr sollte der Abmahnung professionell und sachlich begegnet werden.

Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden die Angelegenheit diskret behandeln.

Weiterführende Informationen zum Umgang mit Abmahnungen wegen Filesharings finden Sie unter
http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/auf-abmahnungen-reagieren/filesharing-internettauschborsen/?child=71
 
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