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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Windenergieanlage in Bochum darf nicht gebaut werden

(Kiel)  Mit einem soeben veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Bau einer Windenergieanlage in Bochum gestoppt.

Darauf verweist der Recklinghäuser Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht Eduard Dischke von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 2.12.2009 bekannt gegebene Urteil des Verwaltungsgerichts (VerwG) Gelsenkirchen, Az.: 8 K 2882/09.

Die Klage einer Nachbarin gegen die Genehmigung für ein in Bochum-Gerthe im Bau befindliches Windrad hatte Erfolg, betont Dischke.

Diese hatte bereits im Spätsommer versucht, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes den Bau der Windkraftanlage zu verhindern. Nachdem ihr Antrag in der ersten Instanz durch die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom 22. September 2009 - 8 L 808/09 - zunächst abgelehnt wurde, war ihre Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen in Münster (OVG) sodann erfolgreich (Beschluss vom 6. November 2009 - 8 B 1473/09).

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nunmehr im Hauptsacheverfahren ihre im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geäußerte Einschätzung wegen des rechtsstaatlicherseits gebotenen Respekts gegenüber der in der Beschwerdeentscheidung des OVG erfolgten Bewertung aufgegeben, so Dischke.

Die Kammer geht nunmehr davon aus, dass die vom OVG entwickelten Grundsätze zur optischen Bedrängungswirkung von Windenergieanlagen vorliegend uneingeschränkt anzuwenden sind, so dass Windenergieanlagen, die - wie vorliegend - weniger als das Zweifache ihrer Gesamthöhe von benachbarter Wohnbebauung entfernt sind, grundsätzlich gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Das Angebot der Stadt Bochum, auf einem benachbarten Grundstück zur Abschirmung der optischen Eindrücke der Windenergieanlage Baumanpflanzungen vorzunehmen, war für die Entscheidung der Kammer unerheblich, da Streitgegenstand des anhängigen Verfahrens allein die erteilte Genehmigung des Windrades gewesen ist, in der jedoch keine Anpflanzungen vorgesehen sind.

Dischke mahnte, diese Grundsätze zu beachten und verwies  bei Fragen dazu u. a. auch auf die auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Eduard Dischke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kanzlei Dr. Wesener
Holzmarkt 4
45657 Recklinghausen (Deutschland)
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