Eisenbahnunfall in Bad Münder: LG Hannover schließt letztes Zivilverfahren um Schmerzensgeld ab
(Kiel) Das Landgericht Hannover hat nun alle Zivilverfahren um Schmerzensgeld wegen des Eisenbahnunfalls vom 09.09.2002 in Bad Münder abgeschlossen. Nachdem das Gericht Hinweise zur Sach- und Rechtslage gegeben hatte, sind die meisten Verfahren durch Vergleiche der Prozessparteien beendet worden.
Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“ der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 30.11.2009.
Beim Landgericht Hannover war infolge des Eisenbahnunfalls vom 09.09.2002 in Bad Münder eine Vielzahl von Klagen auf Schmerzensgeld eingereicht worden. Die Kläger machten jeweils geltend, ihre Gesundheit sei durch die bei dem Unfall freigesetzte Chemikalie ECH beeinträchtigt worden. Konkrete gravierende Erkrankungen waren bei den Klägern allerdings nicht aufgetreten. Zudem war zweifelhaft, ob die behaupteten Beeinträchtigungen überhaupt über bloße Bagatellbeeinträchtigungen wie bei einem gewöhnlichen Feuerwehreinsatz hinausgegangen waren.
Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die Chemikalie ECH binnen kurzer Zeit im Körper abgebaut und ausgeschieden werde. Zwar könne die Chemikalie grundsätzlich krebsauslösend sein. Andere krebsauslösende Faktoren wie z.B. Rauchen, Medikamente, UV-Licht, Asbest oder Spontanmutation hätten aber "mit absoluter Sicherheit ein größeres Gewicht für noch auftretende Tumorerkrankungen als die ECH-Exposition", so ein Gutachter.
In den meisten Verfahren kam es zu einer Einigung der Parteien, wonach das beklagte Eisenbahnunternehmen je Kläger einen niedrigen vierstelligen Betrag zahlte. Am 16.11.2009 wurde auf diese Weise das letzte noch anhängige Verfahren beim Landgericht Hannover durch Vergleich beendet.
Klarmann empfahl, in ähnlichen Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.
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Jens Klarmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
DASV Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“
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