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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Zulässigkeit von Lieferstopps

Ein Ausschluss einzelner Betriebssysteme durch den Hersteller aus dem Grund, dass fragliche Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware positioniert werden soll, ist zulässig und von den Händlern auch grundsätzlich zu respektieren. Andernfalls sind Lieferstopps gerechtfertigt.

Das OLG Karlsruhe hatte vorliegend über die Zulässigkeit eines Lieferstopps eines Herstellers von Markenprodukten gegenüber Online-Versandhändler zu entscheiden. Der Hersteller hat Auswahlkriterien für „zugelassene Vertriebspartner“ entwickelt. Darin wurden insbesondere qualitative Anforderungen an den Vertrieb der Internetshops gestellt. Ein Verkauf über Internet-Auktionsplattformen wurde dabei jedoch kategorisch ausgeschlossen. Solche qualitativ selektiven Vertriebssysteme sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ein Ausschluss einzelner Betriebssysteme aus dem Grund, dass fragliche Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware positioniert werden soll, ist dabei zulässig und von den Händlern auch grundsätzlich zu respektieren. Wird solche Ware jedoch trotzdem in eBay oder weiteren Auktionsplattformen im Internet angeboten, kann der Hersteller die Belieferung des entsprechenden Händlers einstellen. Er verstößt dabei nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009 – Az. 6 U 47/08 Kart.)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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