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Lutz Schroeder
Kanzlei Schroeder
Andreas-Gayk-Straße 7-11
24103 Kiel


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Abmahnung wegen Filesharings, Internet Tauschbörsen

Immer mehr Nutzer von Peer-to-Peer Netzwerken sind von Abmahnungen wegen der illegalen Nutzung von Tauschbörsen betroffen.

Immer mehr Nutzer von Peer-to-Peer Netzwerken sind von Abmahnungen wegen der illegalen Nutzung von Internet Tauschbörsen betroffen.

Bei diesen Abmahnungen wird das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke gerügt. Meist geht es um Musikstücke und Filme.

Die rechtliche Grundlage für die Abmahnungen ist das Anbieten solcher Werke in Peer-to-Peer Netzwerken. Hierin liegt die urheberrechtlich relevante Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens.

In Anspruch genommen wird dabei der Inhaber des Internetanschlusses, von dem aus die entsprechende Musik- oder Videodatei abgerufen werden konnte.

Auch wenn der Rechteinhaber sich in solchen Fällen grundsätzlich auf das Urheberrecht berufen kann, sollten Betroffene nicht vorschnell handeln und die von dem Rechteinhaber vorfomulierte Unterlassungserklärung abgeben.

Vielmehr sollte eine modifizierte Erklärung formuliert werden. Zudem ist zu prüfen, ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter haftet oder nur als sog. Störer. Dies hat Auswirkungen für die Zahlungsansprüche des Rechteinhabers. Überhaupt sollten die geltend gemachten Zahlungsansprüche in Bezug auf Ihre Höhe geprüft werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Abmahnungen wegen Filesharings finden Sie unter http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/auf-abmahnungen-reagieren/filesharing-internettauschborsen/?child=71
 
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