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Das GmbH-Recht, die Rechtslage vor 2008

Die Novelle des GembH-Gesetzes, MoMiG - die bisherige Rechtslage des GembH-Rechts bis 2008

Die Reform des GmbH-Gesetz (MoMiG) -

Die deutsche GmbH im europäischen Vergleich

Die Reform des GmbH-Gesetzes - die deutsche GmbH im Wettbewerb des europäischen Gesellschaftsrechts

Mit Datum vom 01.11.2008 trat das Reformgesetz zum GmbHG - MoMiG genannt - in Kraft.
Das Wettbewerbsangebot anderer euroäischer Gesellschaftsformen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH; „Centros“, Urteil vom 09.03.1999; „Überseering“, Urteil vom 05.11.2002 und Inspire-Art“, Urteil vom 30.09.2003) haben den deutschen Gesetzgeber veranlasst, eine dem europäischen Wettbewerb der Rechtsformen angepasste Gesellschaftform zu erschaffen, die den Marktbedingungen standhalten soll, innerhalb Europas exportfähig ist und auch einer Existenzgründung mit geringer Kapitalausstattung und einer Haftungsbeschränkung Zugang zum Markt zu verhelfen.

Der deutsche Gesetzgeber musste u.a. auf folgende Kriterien reagieren:

-die Gründung der GmbH muss schneller und billiger werden, da europäische Gesellschaftsrechtsformen konkurrieren

-die GmbH muss in das europäische Ausland exportiert werden können (Verwaltungssitz und Satzungssitz können örtlich unterschiedlich sein)

-rasche Gründung durch Veröffentlichung im Handelsregister (EHUG) - Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger über Online-Plattform

-Einführung der Unternehmergesellschaft (UG - haftungsbeschränkt), Eröffnungsbilanz und Haftungskapital iHv. 1 € reicht aus

-Mindestkapital europäischer Gesellschaften vielfach erheblich niedriger (England: 1 Pfund, Frankreich: Mindestkapital sogar abgeschafft)

Das GmbH – Gesetz musste erheblich vereinfacht werden, da die Regelungsdichte und – komplexität einen entscheidenden Wettbewerbs – und Standortnachteil darstellen. Gründunggebiet Deutschland soll attraktiv bleiben

Rechtsanwalt Bastian Rohlffs, Copyright 2009
 
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