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Das neue GmbH-Recht

Das neue GmbH-Gesetz, MoMiG, und das Europäische Gesellschaftsrecht

Die Reform des GmbH - Rechts

Mit der Reform des GmbH Gesetzes grieft der Gesetzgeber die bisherigen Probleme des GmbH-Gesetzes im Verlgeich mit den Europäischen Gesellschaftsformen wie folgt auf

-Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll

-Handelsregisterverfahren unabhängig vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren;ggf notwendige gewerberechtliche Erlaubnis nicht mehr Voraussetzung für Eintrag in das Handelsregister

-Keine Sicherheitenstellung bei Einmann-GmbH (UG), Haftungskapital muss aber jährlich angespart werden

-Elektronische Registerführung beim elektronischen Bundesanzeiger (EHUG)

-Erhebliche Reduzierung der Gründungskosten

-Exportfähigkeit der GmbH: Verwaltungssitz und Satzungssitz können abweichen

-Neugestaltung des Eigenkapitalersatzrechts (mit erheblichen Folgen im Falle einer Insolvenz) sowie der

-Darlehensrückzahlung; Überführung der Regelungen in das Insolvenzrecht

-Tatbestand der Insolvenzverschleppung ist aus dem GmbH - G gestrichen und in die Insolvenzordnung integiert worden.

-Folge: Insolvenzverschleppung ist keine gesellschaftrechtliche, sondern insovenzrechtliche Norm und unterällt damit der Rechtsordnung des Landes der tatsächlichen Tätigkeit

Zahlreiche weitere Vorschriften und Neuregelung, so auch zur Klassifizierung einiger Gesetze zum Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht, wurde ebenfalls aufgenommen, die sich in der europarechtlichen Praxis beweisen müssen.

Rechtsanwalt Bastian Rohlffs, Copyright 2009
 
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