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Geplantes Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt auch Erleichterungen für Erben

(Kiel)  Die neue Bundesregierung drückt aufs Tempo. Bereits am 18.12.2009 soll nunmehr das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch mit Erleichterungen für Erben verabschiedet werden.

Dieses, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) mit Sitz in Stuttgart, soll auch Erleichterungen für Erben bringen.

Der Gesetzentwurf vor, dass Geschwister, Nichten und Neffen ab 2010 erbschaftssteuerlich besser behandelt werden. Anstelle des bisher geltenden „satten" Eingangssteuersatzes von 30 % Erbschaftssteuer selbst bei kleinen Erbschaften soll diese in Zukunft nur noch 15 bis 43 % betragen. (Siehe Tabelle)

Erbschaftswert in EuroSteuersatz 2009 (in %)geplanter Steuersatz ab 2010
bis 750003015
bis 3000003020
bis 6000003025
bis 60000003030
bis 130000005035
bis 260000005040
über 260000005043

Nach dem Entwurf, so Passau, sollen auch Firmenerben und Betriebsnachfolger bei Erbschaften und Schenkungen wieder bessergestellt werden. Die Vergünstigungen sind zwar weiterhin an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt, die einzuhaltenden Fristen sollen jedoch verkürzt und die sog. Mindestlohnsumme verringert werden. Das bisherige Recht sieht vor, dass Erben den Betrieb sieben Jahre fortführen und eine Lohnsumme von 650 % erreichen müssen, um Verschonungsabschlag 85 % zu erhalten. Künftig sollen hierfür fünf Jahre und 400 Prozent reichen.

Wenn sich der Erbe nach derzeitigem Recht verpflichtete, den Betrieb zehn Jahre unverändert fortzuführen bei einer Lohnsumme von 1.000%, entfällt die Erbschaftssteuer. Das, so Passau, soll ebenfalls geändert werden. In Zukunft sollen sieben Jahre und 700 % reichen.

Passau empfahl dringend, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf die DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V - www.dansef.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Passau
Steuerberater
DANSEF Vizepräsident
Passau, Niemeyer & Collegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 - 974 300
Fax: 0431 - 973 3099
Email: j.passau@pani-c.de
www.panic-de
 
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