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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Michael Jackson Double Show

Die Beurteilung, ob eine Show, in der ein Michael Jackson Double unter Übernahme von Gestik, Bewegung und Ähnlichem die bekanntesten und erfolgreichen Songs des Künstlers präsentieren soll, dessen postmortale Persönlichkeitsrechte verletzt kann nur unter Einbeziehung des Grundrechts der Kunstfreiheit vorgenommen werden.

Das Landgericht Stuttgart hatte darüber zu entscheiden ob eine geplante Michael Jackson Double Show verboten wird. Ein perfektes Double soll dabei unter Übernahme von Gestik, Bewegung und Ähnlichem die bekanntesten und erfolgreichen Songs des Künstlers präsentieren. Dabei sollte insbesondere der Name der Show „King of Pop – The Show“ verboten werden und die Wiedergabe von Fotos des Michael Jackson Doubles. Der Kläger sah darin das postmortale Persönlichkeitsrecht des Michael Jackson in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Dies muss jedoch insbesondere im Hinblick auf die Kunstfreiheit beurteilt werden. Eine Entscheidung in der Sache an sich konnte jedoch nicht ergehen, da der Kläger bis zum Ende der Verhandlung nicht belegen konnte, dass er nach US-amerikanischem Recht tatsächlich die Stellung des Nachlassverwalters des Michael Jackson innehat. Die Klage wurde somit abgewiesen, die Show konnte also bislang nicht verboten werden. (LG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009 – Az. 17 O 492/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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