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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


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Keine „Rasterfahndung“ beim Auskunftsanspruch

Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch rechtfertigt keine pauschale Überprüfung aller Anschlussinhaber, er bietet keine rechtliche Grundlage für diese Art der „Rasterfahndung“.

Wird ein Musikalbum in einer Musiktauschbörse zum Download angeboten, stellt sich zunächst die Frage nach dem Umfang des Auskunftsanspruch und so dann die nach dem gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung. Da die Verbindungsdaten nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert werden, verlangte der urheberrechtliche Rechtsinhaber des fraglichen Musikalbums die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten. Allerdings rechtfertigt – so das Gericht – der urheberrechtliche Auskunftsanspruch nicht eine pauschale Überprüfung aller Anschlussinhaber. Der Auskunftsanspruch bietet keine rechtliche Grundlage für diese Art der „Rasterfahndung“. Daneben kann bei einem einmaligen Download eines Musikalbums von einem gewerblichen Ausmaß nicht ausgegangen werden, selbst wenn der Download über eine P2P-Tauschbörse abgewickelt wird. Ein gewerbliches Ausmaß kann erst angenommen werden, wenn der Umfang der Downloads über die Nutzung im privaten Gebrauch hinausgeht. (LG Kiel, Urteil vom 02.09.2009 - Az. 2 O 221/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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