Das Besoldungssystem für Beamte und Soldaten war bereits in der Vergangenheit vom EuGH als rechtswidrig eingestuft worden, weil die Besoldung nicht nach der Dienstzeit, sondern am Lebensalter ausgerichtet wurde. Dies verstößt aber gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. mehr...
Viele Kapitalanleger erleben ihr Blaues Wunder mit Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften wie Schiffsfonds, Medienfonds, Containerfonds, Immobilienfonds etc. mehr...
Verbrauchern, die von Ihrer Bank zu hohes Entgelt für die nachträgliche Erstellung von Kontoauszügen berechnet wurde, können dies ggf. zurückfordern, wenn die von der Bank verwandten Angaben im Preis- und Leistungsverzeichnis unwirksam ist. mehr...
Keine Bescheidenheit: Für die Beschwer kommt es den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsrechtszug an. Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 27. November 2013, A. z.: VI ZR 6/13 klarstellend geurteilt: mehr...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Stuttgart) Die durch § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO im Insolvenzverfahren eröffnete Möglichkeit der Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur durch Bildung von Altersgruppen verletzt das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nicht. mehr...
(Stuttgart) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierungen ua. wegen einer Behinderung. mehr...
(Stuttgart) Streiten getrennt lebende Ehegatten über die Zuweisung der Ehewohnung, kann es aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt sein, die Wohnung einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. mehr...
(Kiel) Einem geschädigten Unfallbeteiligten steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die anspruchsbegründenden Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann und ein anderer Geschehensablauf, der die vorhandenen Fahrzeugschäden erklären könnte, vom Kläger nicht vorgetragen wird (Fall eines "So-Nicht-Unfalls"). mehr...
(Kiel) Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen volljährigen, von ihm nicht gesetzlich vertretenen Mitversicherten gemäß § 205 Abs. 6 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht den Nachweis einer nahtlosen Anschlussversicherung für den Mitversicherten voraussetzt. mehr...
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(Kiel) Das Oberlandesgericht Nürnberg hat soeben entschieden, dass 199 Abmahnungen auf einen Schlag wegen fehlerhafter Impressumseinträge auf Facebook rechtsmissbräuchlich sein können. mehr...
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Kiel) Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 Euro liegt. mehr...
(Kiel) Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen gegenüber Verbrauchern bestätigt. mehr...
(Stuttgart) Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein in der Schweiz lebender Erbe, der nur hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig ist, Anspruch auf denselben Freibetrag hat, wie ein Erbe, der in Deutschland wohnt und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig ist. mehr...
I. Überblick
Jeder Unternehmer hat die Möglichkeit, auf wirtschaftliche Veränderungen der Rahmenbedingungen (z.B. Auftragsvergrößerung bzw. Auftragsrückgang) neben anderen anerkannten Steuerungsmechanismen der Unternehmensführung durch Einstellung von Mitarbeitern, aber auch durch deren Entlassung zu reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Bestand seines Unternehmens sicher zu stellen.
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I. Einleitung
Die bei den Arbeitsgerichten eingereichten Kündigungsschutzklagen enthalten verblüffend selten Anträge zur Weiterbeschäftigung. Dies überrascht deshalb, weil der Weiterbschäftigungsantrag für den gekündigten Arbeitnehmer eines der wenigen Druckmittel darstellt, die ihm gegen den Arbeitgeber prozessual zur Verfügung stehen. Dieser sieht sich plötzlich nicht mehr in der Situation, den Ausgang des möglicherweise über mehrere Instanzen geführten Kündigungsschutzprozesses getrost abwarten zu können, sondern in dem Zugzwang, unter dem Zeitdruck der anhängigen Weiterbeschäftigungsklage reagieren zu müssen.
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(Stuttgart) Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum schützt ihn nicht. mehr...