Streit zwischen Post-Sportverein Bonn e.V. und Telekom Baskets e.V. / Parteien vergleichen sich vor dem Oberlandesgericht Köln
(Kiel) In der langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung haben sich am 30.06.2009 der Post-Sportverein Bonn e.V. und die Telekom Baskets e.V vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Der Telekom Baskets e.V. hat sich zur Zahlung von 120.000,- Euro als Entschädigung für die Bereitstellung einer Spielberechtigung für die Basketball-Bundesliga verpflichtet.
Hierauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“ der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des OLG Köln vom 30.06.2009.
Im Jahre 1995 hatte der Post-Sportverein Bonn e.V. der Telekom Baskets e.V. eine Berechtigung zum Spielbetrieb in der 2. Basketballbundesliga übertragen. Mit dieser Berechtigung sollte es der neu gegründeten Mannschaft der Telekom Baskets e.V. ermöglicht werden, unter Förderung der Telekom AG zeitnah den Aufstieg in die 1. Basketballbundesliga zu erreichen. Die Vereinbarung zur Übertragung der Spielberechtigung sollte zunächst für zwei Jahre gelten. Nach Ablauf dieser Frist sollte die Lizenz entweder zurück übertragen oder über eine Abfindung verhandelt werden. Der ersten Herrenmannschaft des Telekom Baskets e.V. gelang dann auch in der Saison 1996/1997 der Aufstieg in die erste Liga, wo die Mannschaft bis heute erfolgreich spielt.
Der Post-Sportverein Bonn e.V. hat im Jahre 2001 gerichtlich die Rückübertragung der Spielberechtigung sowie eine Entschädigung geltend gemacht. Das Landgericht Bonn hat die Klage durch Urteil vom 18.01.2002 abgewiesen. Hiergegen hat der Post-Sportverein Bonn e.V. Berufung an das Oberlandesgericht erhoben.
Im Rechtsstreit vor dem 9. Zivilsenat wurde nunmehr nur noch über die Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung an den Post-Sportverein Bonn e.V. gestritten. Das Verfahren hat sich in der Folgezeit deutlich in die Länge gezogen, weil die Parteien zum einen in Vergleichsverhandlungen standen, zum anderen aber auch schwierige und aufwändige Bewertungsgutachten eingeholt wurden. Die auf diese Weise eingeholten Gutachten wiesen in den Bewertungsansätzen und in der Höhe deutliche Differenzen auf. Der Zivilsenat hatte folglich zu entscheiden, auf welche Weise und in welcher Höhe eine Spielberechtigung in der ersten Basketballbundesliga zu bewerten war.
In der mündlichen Verhandlung vom 30.06.2009 haben sich die Parteien auf Vorschlag des Gerichts auf eine Zahlung in Höhe von 120.000,- Euro geeinigt, so Klarmann.
Das Oberlandesgericht hat sich bei seinem Vergleichsvorschlag auch daran orientiert, dass heutzutage in der Basketballbundesliga für den Erwerb einer neuen Teilnahmeberechtigung ein Betrag in Höhe von 100.000,- Euro gezahlt werden muss. Dieser Betrag war nach Ansicht des Gerichts auch eine Grundlage zur Bewertung der vom Post-Sportverein Bonn e.V. übertragenen Lizenz. Die Erhöhung dieser Summe um weitere 20.000,- Euro war vor allem mit Blick auf die bisherige Verfahrensdauer und in die in dieser Zeit aufgelaufenen Zinsen gerechtfertigt. Die Parteien haben den Vergleichsvorschlag aufgegriffen und sich auf eine Zahlung in dieser Höhe geeinigt. Dabei hat auch die Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Telekom Baskets e.V. eine Rolle gespielt. Die Kosten des Verfahrens sind gegeneinander aufgehoben worden.
Klarmann empfahl, in ähnlichen Fällen rechtzeitig rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jens Klarmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
DASV Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“
Passau, Niemeyer & Collegen
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