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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Rechtsverletzungen Dritter bei eBay

Die Zugangsdaten eines eBay-Accounts müssen hinreichend vor Zugriffen Dritter geschützt werden. Geschieht dies nicht, wird der Inhaber in jedem Fall so behandelt als hätte er selbst gehandelt und kann als Täter einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden.

Nachdem die Vorinstanzen ausgeschlossen haben, dass der Inhaber eines eBay-Accounts haftet, wenn die Rechtsverletzungen durch einen Dritten begangen wurden, urteilte der BGH zu Lasten des Account-Inhabers. Im konkreten Fall bot die Ehefrau des Beklagten ohne dessen Wissen ein Halsbandplagiat auf eBay an. Der Inhaber des Account soll deshalb nicht verantwortlich für die Rechtsverletzung sein. Die BGH-Richter schlossen zwar eine Haftung als Täter oder Mittäter mangels Vorsatz aus. Gleichzeitig wurde betont, dass der Inhaber eines eBay-Account stets dafür zu sorgen hat, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Die Zugangsdaten zum Account müssen hinreichend geschützt werden. Geschieht dies nicht, wird der Inhaber so behandelt als hätte er selbst gehandelt und kann als Täter einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Es ist gerade ein selbstständiger Zurechnungsgrund darin zu sehen, dass der Inhaber die Gefahr einer Unklarheit geschaffen hat, wer bei eBay handelt. Der Account-Inhaber ist also grundsätzlich selbst für Handlungen unter Nutzung seines Accounts voll verantwortlich. (BGH, Urteil vom 11.03.2009 – Az. I ZR 114/06)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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