Arbeitszeugnis und Beendigungsgrund
Welche Angaben sind im Zeugnis im Hinblick auf den Beendigungsgrund erlaubt ?
Regelmäßig entsteht außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht Streit darüber, ob im Arbeitszeugnis der Beendigungsgrund für das Arbeitsverhältnis aufgenommen werden muss. Hierzu einige interessante Urteile:
- Ein Hinweis im Arbeitszeugnis darauf, wer gekündigt hat und aus welchen Gründen er gekündigt hat, ist unüblich und nicht zulässig. Der Arbeitgeber darf z.B. das vom Arbeitnehmer eingeleitete Kündigungsschutzverfahren nicht erwähnen. Der Arbeitnehmer kann allerdings verlangen, das der Beendigungsgrund im Arbeitszeugnis erwähnt wird, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch Eigenkündigung geendet hat. Dieser Umstand kann nämlich bei einer Bewerbung bei dem neuen Arbeitgeber durchaus vorteilhaft sein (LAG Köln,Az.: 10 Sa 801/90)
- Wird das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers gemäß § 9 Abs.1 KSchG durch Urteil des Arbeitsgerichtes aufgelöst, dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Formulierung "auf seinen Wunsch beendet"
(LAG Köln, Az.: 10 Sa 801/90)
- Hat der Arbeitgeber die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen und einigt man sich vor dem Arbeitsgericht in einem Vergleich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, so kann der Arbeitnehmer im Zeugnis die Formulierung verlangen, dass das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst worden ist (LAG Baden-Württemberg, Az: 4 Sa 22/23/68)
« zurück