Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beratungshilfe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beratungshilfe
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Die allermeisten werden es schon mitbekommen haben, aber vorsorglich noch mal, das Bundesverfassungsgericht eine sehr wichtige Entscheidung zur Beratungshilfe veröffentlicht, nach der die Ablehnung von Beratungshilfescheinen mit dem Verweis auf behördliche Beratung des SGB II – Leistungsträger für verfassungswidrig erklärt wurde. Es könne dem Rechtsratsuchenden „nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will“, so das BVerfG in seiner PM zur Entscheidung.
Mit dieser Entscheidung wurde hoffentlich der restriktiven Beratungsscheinpraxis ein Ende gesetzt. BVerfG – PM und Entscheidungstext hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-064.html
2. BA will automatisch Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden
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Auch hier tut sich ebenfalls erfreuliches, die ARGEn wollen wohl ab Juli 09 automatisch Bescheinigungen zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Mit der Praxis bedeutet dies, dieses Beiblatt muss dann dem GEZ-Befreiungsantrag beigefügt werden. Die Regelung ist immerhin eine Regelung in die richtige Richtung und bedeutet, die Beglaubigung des ALG II – Bescheides entfällt. Forderung sollte aber sein, bei SGB II + SGB XII – Bezug automatische GEZ-Befreiung.
PM der BA dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2009/Presse-09-052.html
3. Neue Weisungen zum SGB II
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Die BA hat neue Fachanweisungen zum SGB II rausgegeben, so zu §§ 5, 6, 12a, 20, 21 und 24a SGB II. Interessant dabei ist, dass die BA offensichtlich nach der öffentlichen Kritik des ELO-Forums an der behördlichen Schnüffelpraxis (Gratulation an der Stelle mal an die Kollegen’s) die Weisungen zu § 6 SGB II zurückgezogen haben und jetzt erstmal die zuvor behauptete, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit doch nicht durchgeführte Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten durchführen müssen. Gucken wir mal was rauskommt.
Ansonsten umfassen die Weisungen eine in weiten Teilen überarbeitete Version zu den „Zusätzliche Leistungen für die Schule“ nach § 24a SGB II, die die neue Rechtslage beinhaltet.
Die Weisungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
4. KdU- Richtlinien und Einmalige Leistungen
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Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass auf meiner Seite nun fast 250 KdU-Richtlinien veröffentlicht sind und ca. 50 zu Erstausstattung, unabweisbarem Bedarf. Ziel der Veröffentlichung ist es die Behördenpraxis transparent und vergleichbar zu machen. Es soll aber auch ein zentraler Punkt geschaffen werden, wo diese Unterlagen findbar und einsehbar sind. Dieses Projekt lebt von eurer Unterstützung und ich möchte alle Nutzer noch mal auffordern die euch bekannten Richtlinien mir zu übersenden und meine Unterlagen mit den euch vorliegenden Unterlagen auch auf Aktualität zu prüfen.
Macht die Datei zu den örtlichen Richtlinien bekannt und schickt mir bitte regelmäßig neues Material. Die Richtlinien sind zu finden unter: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
5. Freie Plätze bei Grundlagenseminar SGB II "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung“ am 12./13. Aug. in Leipzig und 24./25. Aug in Wuppertal
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Immer wieder wurde ich gebeten meine Fortbildungen auch anderswo anzubieten, so kann ich jetzt kurzfristig noch mein Grundlagenseminar "Komplettüber- und Durchblick SGB II & Rechtsdurchsetzung“ auch in Leipzig anbieten.
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II gegeben. Die aktuellen Gesetzesänderungen wie ALG II-VO und „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, sowie Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei die Ansätze von parteiischen Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Kosten: 180 EUR
Ankündigung und Anmeldung sind unter http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html zu finden.
6. Freie Plätze bei Aufrechnungs- und Kürzungsseminar am 26./27. Aug. und 7./8. Okt. in Wuppertal
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Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten.
Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr Euro monatlich zu wenig zur Verfügung. Es wird aufgerechnet, gekürzt und zurückgefordert. Die Fortbildung befasst sich im ersten Teil mit der rechtlichen Zulässigkeit von Aufrechnung und Kürzung. Weiterhin mit der Rücknahme von Verwaltungsakten, der stetigen Nicht Berücksichtigung von Vertrauensschutz zu Lasten der Betroffenen und den Modalitäten und Formalien die bei der Rücknahme zu beachten sind.
Im dritten Teil geht es um systematische Leistungskürzungen in allen Bereichen, Anspruchsverkürzung bei der Antragstellung, Anrechnung nicht bereiter Mittel, Kürzung von Unterkunft und Heizung, Sanktionen …
In der Fortbildung werden diese Themenkomplexe systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann. Es wird dabei auch Kleingruppenarbeit geben, in denen das Gelernte in konkret zu prüfenden Fällen praktisch anzuwenden ist.
Die Fortbildung betrifft wesentliche Teile der Existenzminimumsunterschreitung und des vielmals rechtswidrigen Handling im SGB II und müsste daher zentrale Fortbildung für alle SGB II – Sozialberater/Anwälte werden. Kosten: 160 EUR
Ankündigung und Anmeldung sind unter http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html zu finden.
Meine Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen und Verbänden und Betreuer, sowie Juristen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und RDG und umfasst 12 Zeitstunden.
So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
» http://www.harald-thome.de
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