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Ilona Reichert
Rechtsanwältin Ilona Reichert
Sophienstraße 12
76530 Baden-Baden


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Bundestag schafft Rechtsklarheit für Patientenverfügungen

Nach sechsjähriger Debatte hat der Bundestag am 18.06.2009 ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Drarauf weist Rechtsanwältin Ilona Reichert aus Baden-Baden hin. Schriftliche Patientenverfügungen sind künftig für Ärzte und Angehörige verbindlich - dies ist unabhängig vom Stadium der Erkrankung.

In der Schlussabstimmung votierten die Bundestagsabgeordneten für den Entwurf einer Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Danach muss der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung geachtet werden.

Bislang waren Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die Willensbekundung zu beachten. Durch die gesetzliche Verankerung wird Rechtsklarheit für Patientenverfügungen geschaffen. Verschiedene Gerichtsurteile –auch des Bundesgerichtshofs – zu Patientenverfügungen waren häufig nicht klar genug.

Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und Betreuer des Kranken gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Uneinigkeit muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.

Vorsorge für die Zeit eigener Entscheidungsunfähigkeit ist zu einem Anliegen vieler Menschen und zu einem Thema nicht nur älterer Menschen geworden. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann von einem Tag auf den anderen dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Der Wert einer gut durchdachten Vorsorge kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden – für Angehörige, Ärzte, aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen selbst.

Schwammige Formulieren wie „Ich möchte in Würde sterben“ sollten vermeiden werden. Die Ärzte brauchen klare, differenzierte Angaben, aus denen der Patientenwille erkennbar ist. Eine Patientenverfügung muss daher individuell abgefasst und ausformuliert werden.

Es wird empfohlen, die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren und neu zu unterschreiben. Die Verfügung sollte leicht zugänglich sein, und möglichst viele Personen im Umfeld sollten davon wissen.

Um eine rechtlich wirksame und Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Regelung zu treffen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Für Fragen im Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ilona Reichert gerne zur Verfügung.

Ilona Reichert
Rechtsanwältin
Sophienstrasse 12
76530 Baden-Baden
07221/9736510
www.rechtsanwaeltin-reichert.de

 
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