Was tun bei einer Kündigung?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist regelmäßig erst einmal ein Schock. Klar, denn schließlich ist der Arbeitsplatz enorm wichtig. Daher der klare Rat: Erst einmal Ruhe bewahren und sich nicht irre machen lassen! Dann sich aber auch ganz schnell anwaltlichen Rat einholen. Hier ist eine schnelle Beratung dringend nötig, denn vielleicht ist sogar schon die Kündigung oder das Kündigungsschreiben aus Formgründen unwirksam und dann muss bis allerspätestens einer Woche nach Erhalt der Kündigung die Rüge der Form beim Arbeitgeber schon eingetroffen sein. Die ganze Kündigung kann dann durch ein einziges Schreiben des Anwaltes damit hinfällig werden.
Ansonsten ist immer zu beachten, dass eine evtl. Kündigungsschutzklage in der zwingenden Frist von 3 Wochen bei Gericht erhoben worden sein muss.
Im Kündigungsrecht ist schnelles Handeln gefragt, denn eine Kündigung kann sogar beim Arbeitnehmer daheim fristwirksam zugehen, wenn der Arbeitgeber vom derzeitigen Krankenhausaufenthalt oder Auslandsurlaub des Arbeitnehmers Kenntnis hat.
Sehr wichtig ist auch, dass der Arbeitnehmer nichts voreilig unterschreiben darf. Manchmal steckt in einer einfachen Bestätigung über den Erhalt des Kündigungsschreibens auch noch versteckt eine weitere Klausel die dann mit bestätigt werden würde. Aber auch mündlich sollte nichts voreilig erklärt oder bestätigt werden, denn jeder Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeändert werden. Am sichersten ist es daher, um in keine Falle zu tappen, dass die gekündigte Person erst einmal nichts sagt und nichts unterschreibt, sondern sich vor einer Aussage oder Unterschrift vom Fachmann beraten lässt. Ansonsten kann der Arbeitsplatz evtl. nicht mehr gerettet werden oder es wird evtl. viel Geld verschenkt.
Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
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Schwerpunkte: Arbeitsrecht & Familienrecht
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