Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
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(Stuttgart) Wird die betriebliche Altersversorgung ua. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG. mehr...
(Kiel) Am 17.03.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben betreffend steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (GZ IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) veröffentlicht. Mit diesen Verwaltungsanweisungen soll diese Unterstützung erleichtert werden. mehr...
Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen müssen ab 16.3.2022 geimpft oder genesen sein
(Stuttgart) Der Bundestag hat am Freitag, 10.12.2021 das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ beschlossen. Dessen Kernstück ist die Einführung einer berufsgruppenspezifischen Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe. Dort tätige Personen dürfen ab dem 16.3.2022 nur noch beschäftigt werden, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen können.
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Seit dem 24.11.21 gilt die Gesetzesverschärfung: fast jeglichen Umgang mit gefälschten Impfausweisen ist nun mit Geld- und Gefängnisstrafe bedroht. Daraus folgen heftige Konsequenzen! mehr...
Worauf müssen sich Unternehmen jetzt einstellen?
(Stuttgart) Die Coronazahlen steigen weiter rapide an, jeden Tag werden neue Infektionshöchststände verzeichnet. Der Bundestag hat daher am 18.11.2021 neue Maßnahmen für Bund und Länder beschlossen, um die Zahlen vor Weihnachten irgendwie noch einzudämmen.
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(Kiel) Zum 01.01.2022 wird das Auslandssteuergesetz geändert, indem die Europäische Anti-Steuerungsminderungsrichtlinie umgesetzt wurde. Danach wird die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ab 2022 neu gefasst. mehr...
Online, wenn keine Präsenz möglich ist: Betriebliche Mitbestimmung muss auch in der aktuellen Ausnahmesituation gesichert sein
(Stuttgart) Bereits seit März letzten Jahres können Betriebsräte ihre Sitzungen digital abhalten und auch per Video- oder Telefoncall Beschlüsse fassen. Diese Regelung gilt derzeit noch befristet bis 30. Juni 2021. Doch wer trägt die Kosten für Hard- und Software der Sitzungen?
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Arbeitsrechtliche Auswirkungen der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung
(Stuttgart) Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett neben dem Gesetzesentwurf zur bundeseinheitlichen „Notbremse“ auch eine Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, ihren Beschäftigten einmal wöchentlich einen Test anzubieten. Beschäftigten mit berufsspezifischen Risiken wie z.B. direktem Kundenkontakt ist der Test zweimal wöchentlich anzubieten. Die Regelungen sollen bereits kommende Woche in Kraft treten.
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Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Beschlusses der Videoschaltkonferenz vom 03.03.2021
(Stuttgart) Am 03.03.2021 stimmte sich die Bundeskanzlerin wieder mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer regelmäßigen Videoschaltkonferenz ab. In arbeitsrechtlicher Hinsicht steht mit der Einführung verpflichtender Schnelltests für Unternehmen eine neue Maßnahme bevor, während bestehende Vorgaben wie z.B. das Recht auf Homeoffice verlängert werden soll. Über eine Erweiterung des erst kürzlich eingeführten Kinderkrankengelds ist hingegen noch nicht entschieden.
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(Kiel) Wegen der Corona-Epidemie wurde ab 16.12.2020 der Einzelhandel geschlossen. Bereits seit November mussten Hotels und Gaststätten geschlossen bleiben. Das führt(e) zu Umsatzausfällen bis hin zum Totalausfall von Einnahmen. mehr...
(Kiel) Soeben hat der Bundestag ein bereits einiger Zeit diskutiertes Gesetz verabschiedet. Mit ihm soll es Unternehmen künftig leichter fallen, schon vor einer Insolvenzreife sich zu sanieren und/oder restrukturieren. Auch dieses Gesetz geht auf Vorgaben der EU zurück. mehr...
(Kiel) Der Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur Verkürzung von sechs auf drei Jahre verabschiedet.
Für Verbraucher und (ehemalige) Selbständige ist das eine erhebliche Verbesserung, betont der Mannheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Rainer – Manfred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.
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(Kiel) Im Februar 2020 wurde vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf vorgelegt. Wichtigster Inhalt war, dass die Zeit, in der ein Schuldner ein Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten muss, von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. Die Schuldbefreiung sollte es danach bereits nach 3 anstatt wie bisher 5 oder 6 Jahren geben. mehr...
(Kiel) Alle Gesetze in Deutschland verwenden verallgemeinernd grammatisch die maskuline Form (generisches Maskulinum). In Gesetzen heißt es daher stets „der Schuldner“, „der Gläubiger“, „der Erbe“, „der Pfleger“, „der Arbeitnehmer“ usw. mehr...
(Kiel) Im Hinblick auf die Feststellung des EuGHs in dem Vertragsverletzungsurteil vom 04.07.2019 (C – 377/17) dahingehend, dass die HOAI in der aktuell geltenden Version nicht den einschlägigen Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) entspricht, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf einer Verordnung zu Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. mehr...
(Kiel) Die Bundesregierung hat beschlossen, die bis zum 30.9.2020 begrenzte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 zu verlängern. mehr...
(Kiel) Bislang war es nur ein Beschluss der Regierung. Inzwischen hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. mehr...
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Änderung der geltenden Regelungen
(Stuttgart) Ein persönlicher Arztbesuch zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist künftig nicht mehr zwingend erforderlich. Die bisherigen Regelungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die einen persönlichen Arztbesuch vorsahen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16.7.2020 geändert.
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(Kiel) Für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird der Regelsatz der Mehrwertsteuer von bislang 19 % auf 16 % gesenkt. Entscheidungserheblich für die korrekte Zuordnung des jeweiligen Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. mehr...