(Kiel) Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding (geschäftsleitenden Holding) und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geklärt. mehr...
Dieser Darlehensnehmer versucht mit der Ausübung des Widerrufsrechtes (erlaubter Weise!) im Regelfall eine Verbesserung des Vertragszinses durch Verhandlung mit der bis hier finanzierenden Bank außergerichtlich oder auch im Gerichtswege zu erreichen.
Gelingt eine gütliche Einigung nicht ist Ziel des Darlehensnehmers Erklärung des Widerrufes die Geschäftsbeziehung zur bisherig finanzierenden Bank zu beenden und bei einer nachfolgend-finanzierenden Bank eine günstigere Anschluss-finanzierung (Zielsetzung meist deutlich unter 2,0 % Zinsen) zu erreichen. Und erreicht dies auch!
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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Immer wieder werden Arbeitgeber vor folgenden Sachverhalt gestellt: ein langjähriger oder wichtige Kunden betreuender Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und wechselt entweder in ein Konkurrenzunternehmen oder in seine eigene Selbstständigkeit. Nunmehr gilt die Frage zu beantworten, ob der ausscheidende oder bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verwenden darf und wie dies unterbunden werden kann. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, während im anderen Fall eine Versicherungsagentur ihre Kosten nicht abziehen konnte. mehr...
Schadensersatz und Abschichtungsbilanz im Fall stiller Gesellschaften. Sonst nur Abschichtungsbilanz? mehr...
BFH stärkt Unternehmern den Rücken, wenn es um die Vermeidung eines zinsfreien Zwangskredits an das Finanzamt geht mehr...
(Stuttgart) Die Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf die Einkommenssicherungszulage nach § 6 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 (TV UmBw) führt zu einer unmittelbaren Benachteiligung jüngerer gegenüber älteren Beschäftigten, soweit bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 25 Jahren nach der Vollendung des 55. Lebensjahres differenziert wird.
Ein legitimes Ziel iSd. § 10 AGG, das eine derartige Benachteiligung rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. bereits BAG 15. November 2012 - 6 AZR 359/11 -).
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(Kiel) Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige, restriktive Entscheidungspraxis gelockert. mehr...
(Stuttgart) Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat sich in drei Verfahren mit der Praxis bei Flugbuchungen befasst, die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags – unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt – zu verlangen. mehr...
(Kiel) Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in vier Verfahren mit Ansprüchen von Darlehensnehmern auf Rückzahlung von Abzugsbeträgen befasst, die Kreditinstitute im Rahmen von aus Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nachfolgend KfW) gewährten Darlehen aufgrund formularmäßiger Bestimmungen in den Darlehensverträgen in Höhe von jeweils 4 % des Darlehensnennbetrages einbehielten. mehr...
(Stuttgart) Schuldet ein Vater seinem minderjährigen Kind Unterhalt, kann ihm als ungelernte Arbeitskraft im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein fiktives monatliches Nettoeinkommen von über 1.300 Euro zuzurechnen sein, wenn er ein derartiges Einkommen im Rahmen einer früheren Beschäftigung erzielt hat. mehr...
So lautete der Wortlaut ein Klausel, die von der beklagten Bank nach dem 10.06.2010 verwandt wurde:
"Es wird ein Disagio (Abzug vom Nennbetrag des Kredits) von 4,00 v.H. erhoben. Dieses umfasst eine Risikoprämie von 2,0 v.H. für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung d. Kredits während d. Zinsfestschreibung u. 2,0 % Bearbeitungsgebühr.
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Dies, weil der negative Teil der entsprechenden Feststellungsklage, namentlich, dass die Bank die (auf Grundlage des ursprünglichen Vertrages) noch offene Valuta gerade nicht mehr fordern kann (negativer Anteil der Feststellungsklage). Dabei kommt es auch nicht auf die offene Darlehensvaluta zum Zeitpunkt des Widerrufes an, sondern um das ursprüngliche Nettodarlehen, da ja die noch offene Valuta sich gerade aus dieser ursprünglichen Vertragsposition der Bank (Nettodarlehenssumme und dazu korrespondierender (verzinster!) Rückzahlungsanspruch) ergeben hat. mehr...
(Stuttgart) Die unerlaubte Nutzung des Internets rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Die aus der Auswertung des Browserverlaufs gewonnenen Daten unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot zu Lasten des Arbeitgebers. mehr...
(Kiel) Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 22. Januar 2016 (4 K 1572/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass die Kosten eines Strafprozesses auch dann nicht steuerlich absetzbar sind, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat. mehr...
(Kiel) In Deutschland ansässige Anleger, die in Investmentfonds mit Sitz in den USA investiert haben, können eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge aus diesen Fonds nach § 6 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) vermeiden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. mehr...
(Kiel) Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z.B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz, wie der Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden hat. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine "elektronisch erbrachte Dienstleistung", ist der Regelsteuersatz anzuwenden. mehr...