(Stuttgart) Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. mehr...
(Kiel) Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken hat vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln einen Erfolg gegen einen Vertreiber von "Culatello di Parma" errungen. Der für Wettbewerbssachen zuständige Senat bestätigte mit Urteil vom 18.01.2019 eine Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach ein als "Culatello di Parma" in Deutschland vertriebener Schinken als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung "Prosciutto di Parma" so nicht weiter verkauft werden darf. mehr...
(Stuttgart) Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. mehr...
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Stuttgart) Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet. mehr...
(Stuttgart) Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam.
Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es konnte unentschieden bleiben, ob eine Hinausschiebensvereinbarung voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeits-verhältnisses unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird.
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(hier: unzutreffende Größenangabe bzgl. einer Eigentumswohnung)
(Kiel) Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018 - 14 U 44/18 – hat unlängst entschieden, dass sich die Schadensersatzverpflichtung eines Verkäufers einer Sache auf die von ihm getätigte Beschreibung einer Eigenschaft des Kaufgegenstandes bezieht, sofern dieselbe unzutreffend ist.
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(Stuttgart) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist gem. § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) unwirksam. mehr...
(Stuttgart) Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. mehr...
Wohnungseigentümer mit bereits eigenen installierten Rauchmeldern können von einer solchem Beschluss nicht ausgenommen werden
(Kiel) Der BGH hat mit Urteil vom 07.12.2018 – V ZR 273/17 entschieden, dass bei Vorliegen eine landesrechtlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern, auch dann eine Wohnungseigentümergemeinschaft den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen rechtswirksam beschließen kann, wenn in die Beschlussfassung auch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.
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(Stuttgart) Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 vH gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen über Mietminderungsverlangen der Mieter wegen der "Gefahr von Schimmelpilzbildung" entschieden. mehr...
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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Michael Henn, Stuttgart
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(Kiel) Der BGH hat mir Urteil vom 27.09.2018, VII ZR 45/17, entschieden, dass eine Regelung einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (2000) sowie zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von 5 Jahren, vereinbart ist. mehr...
(Stuttgart) Die Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist rechtswirksam. mehr...
(Stuttgart) Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen.
Eine solche Aktion kann - abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten - mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.
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(Kiel) Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen.
Der Bundesfinanzhof damit eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
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(Kiel) Ein Widerruf bei Verbraucherverträgen nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 355 ff. Widerrufsrecht für Verbraucher BGB) gegenüber dem Unternehmer kann auch dann erfolgen, wenn derselbe vorher erklärt hatte, es sei kein rechtswirksamer Vertrag geschlossen worden.
Umfasst sind nach § 357 Abs. 8 BGB mit der Formulierung „Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen“ auch Werk- und Dienstleistungen, die ihrer Natur nach eine Rückgewähr ausschließen.
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(Kiel) Die einjährige Verlängerung der Festsetzungsfrist nach Abgabe einer Selbstanzeige schließt eine weitergehende Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehungen nicht aus, wenn die Steuerfahndung noch vor dem Ablauf der zehnjährigen Festsetzungsfrist für Steuerhinterziehungen mit Ermittlungen beginnt und die spätere Steuerfestsetzung für die nacherklärten Besteuerungsgrundlagen auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht. mehr...