Herzlich willkommen! Ich bin bereit, Ihnen bei Ihrer Frage zum Wohnsitz zu helfen.
Der Wohnsitz ist ein wichtiger Begriff im Schweizerischen Zivilrecht und wird im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Gemäß Artikel 23 ZGB ist der Wohnsitz der Ort, an dem eine Person ihren ständigen Aufenthalt hat.
Ein wichtiger Aspekt bei der Bestimmung des Wohnsitzes ist, dass er nicht notwendigerweise mit dem Aufenthaltsort übereinstimmen muss. So kann beispielsweise ein Arbeitnehmer, der während der Woche in einer anderen Stadt arbeitet, aber am Wochenende in seine Familienwohnung zurückkehrt, seinen Wohnsitz weiterhin in seiner Familienwohnung haben.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 12. Oktober 2001 (BGE 127 III 353) festgestellt, dass der Wohnsitz nicht nur durch den tatsächlichen Aufenthalt, sondern auch durch die Absicht, sich für längere Zeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten, bestimmt wird.
In Bezug auf die steuerliche Behandlung des Wohnsitzes ist Artikel 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) relevant. Danach ist der Wohnsitz der Ort, an dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen geholfen! Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.