Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer gesetzlich mindestens zu?

Ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht! Laut Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) steht einem Arbeitnehmer in der Schweiz mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr zu. Dies ist in Artikel 329f ArG festgelegt.

Genauer gesagt, beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage für Arbeitnehmer, die noch nicht 20 Jahre alt sind, und 25 Tage für Arbeitnehmer, die älter als 20 Jahre sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass diese Mindestanforderungen durch Gesamtarbeitsverträge (GAV), Normalarbeitsverträge (NAV) oder einzelne Arbeitsverträge übertroffen werden können.