Was passiert, wenn man eine Steuererklärung nicht abgibt?

Eine wichtige Frage im Steuerrecht!

Wenn eine Steuererklärung nicht abgegeben wird, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen. Gemäß Artikel 126 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist einzureichen.

Werden die Steuererklärungen nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, kann die Steuerverwaltung eine Zwangsvollstreckung durchführen (Art. 169 DBG). Dies kann zu einer Strafsteuer von bis zu 3'000 Franken führen (Art. 175 DBG).

Darüber hinaus kann die Steuerverwaltung auch eine Schätzung der Steuerbemessungsgrundlagen vornehmen, wenn die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden (Art. 130 DBG). Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, als wenn die Steuererklärung ordnungsgemäß abgegeben worden wäre.

In extremen Fällen kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer vorsätzlich oder fahrlässig keine Steuererklärung abgibt, kann gemäß Artikel 176 DBG mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Quellen:
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
- Bundesgerichtsurteil 2C_1045/2014 vom 26. Juni 2015

Martin Dreifuss, Rechtsanwalt

Advokatur Martin Dreifuss
Neuengasse 45
3011 Bern
Strafrecht, Vertragsrecht, Erbrecht

Dr. Viktoria Lantos, LL.M.

PST legal & consulting
Baarerstrasse 10
6300 Zug
SchKG und Verfahrensrecht, Strafrecht, Vertragsrecht

Rechtsanwalt Kurt Gaensli, Rechtsanwalt

Laubeckstrasse 1
3600 Thun
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht