Ein wichtiger Unterschied im Strafrecht!
Der Diebstahl und der Raub sind zwei separate Delikte im Schweizer Strafgesetzbuch (StGB). Der Hauptunterschied zwischen den beiden liegt in der Art und Weise, wie die Tat begangen wird.
Diebstahl (Art. 139 StGB): Beim Diebstahl handelt es sich um die vorsätzliche Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Diebstahl kann heimlich oder offen erfolgen. Der Täter muss jedoch nicht direkt Gewalt anwenden oder Drohungen aussprechen, um die Sache zu erlangen.
Raub (Art. 140 StGB): Beim Raub handelt es sich um die vorsätzliche Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen gegen eine Person. Der Raub ist also ein Diebstahl, der mit Gewalt oder Drohungen begangen wird. Der Täter muss direkt oder indirekt Gewalt anwenden oder Drohungen aussprechen, um die Sache zu erlangen.
Ein Beispiel kann helfen, den Unterschied zu verdeutlichen: Wenn jemand ein Fahrrad aus einem Hof nimmt, ohne dass jemand anwesend ist, handelt es sich um einen Diebstahl. Wenn jedoch derselbe Täter das Fahrrad einem anderen Personen direkt wegnimmt, indem er ihn bedroht oder schlägt, handelt es sich um einen Raub.
Quellen:
* Bundesgesetz über das Strafgesetzbuch (StGB) vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0)
* BGE 134 IV 113 (Urteil des Bundesgerichts vom 24. Oktober 2007)