Wann tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Unfall oder Gebrechen seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und dadurch seine Erwerbsfähigkeit verliert.

Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gilt eine Person als invalid, wenn sie «infolge von Krankheit, Unfall oder Gebrechen ihre Erwerbsfähigkeit voraussichtlich für mindestens 12 Monate erheblich einbüßt oder verliert».

Die Invalidität muss ärztlich festgestellt werden und die Versicherungsgesellschaft muss den Anspruch auf Leistungen prüfen. Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Jahr nach Eintritt der Invalidität ausbezahlt.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts: BGE 130 V 343.