Ein Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß Artikel 269 Absatz 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kann der Vermieter die Miete nur dann erhöhen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde oder wenn sich die Mietzinse aufgrund von Änderungen der Umstände, die bei Vertragsabschluss bekannt waren, ändern.
Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann, wenn:
* Es eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt, die eine Mietzinserhöhung ermöglicht.
* Die Mieteinführungskosten gestiegen sind, wie zum Beispiel die Steuern, die Versicherungsprämien oder die Kosten für die Instandhaltung des Mietobjekts.
* Der Vermieter Investitionen in das Mietobjekt getätigt hat, die den Wohnkomfort oder die Ausstattung des Mietobjekts verbessern.
* Es sich um eine Indexmiete handelt, die an die Entwicklung eines bestimmten Preisindexes, wie zum Beispiel dem Landesindex der Konsumentenpreise, gebunden ist.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Mietzinserhöhung angemessen und begründet sein muss. Der Vermieter muss dem Mieter eine schriftliche Mitteilung über die Mietzinserhöhung zukommen lassen, die die Gründe für die Erhöhung enthält.