Die Bestimmungen zum Wohnort in der Schweiz sind im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Gemäss Artikel 23 ZGB gilt als Wohnort einer Person der Ort, an dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Wohnort ist wichtig für die Bestimmung der Zuständigkeit der Behörden, der Gerichte und der Steuerbehörden. Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung kann der Wohnort auch für die Frage entscheidend sein, welches Recht anwendbar ist.
In der Praxis kann es jedoch schwierig sein, den Wohnort einer Person genau zu bestimmen, insbesondere wenn sie mehrere Wohnsitze hat oder zwischen verschiedenen Orten pendelt. In solchen Fällen können die Gerichte aufgrund der Umstände des Einzelfalls entscheiden, welcher Ort als Wohnort gilt.
Ein Beispiel dafür ist das Bundesgerichtsurteil BGE 134 III 145, in dem festgestellt wurde, dass ein Schriftsteller, der zwischen zwei Orten pendelte, seinen Wohnort an dem Ort hatte, an dem er seine Familie und seinen Hauptwohnsitz hatte.