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Erneutes Vorlageverfahren des SG Karlsruhe wegen zu geringer Höhe der Einmalzahlungen in der Coronazeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Erneutes Vorlageverfahren des SG Karlsruhe wegen zu geringer Höhe der Einmalzahlungen in der Coronazeit
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Nachdem das BVerfG das erste Vorlageverfahren des SG Karlsruhe wegen formeller Gründe abgelehnt hat, hat das SG Karlsruhe direkt das nächste, besser begründete Vorlageverfahren gestartet.
Das SG Karlsruhe ist der Auffassung, dass durch § 73 SGB II (Sonderzuschläge Corona) und unterdeckte Regelleistungen das menschenwürdige Existenzminimum für Bürgergeldempfänger nicht gewährleistet war und dieser Paragraph voraussichtlich verfassungswidrig ist. Deswegen hat das SG Karlsruhe mit Beschluss vom 28.08.2024 – S 12 AS 2069/22, ein erneutes Vorlageverfahren begründet.

Diese Auffassung stützt sich darauf:
1. weil die Einmalbeträge von (150,- € bzw.) 200,- € zu niedrig waren,
2. diese zu spät gezahlt wurden,
3. entgegen verfassungsgerichtlich erkannter Vorgaben für die Regelbedarfsermittlung ins Blaue hinein geschätzt worden waren
4. und sie in verfassungswidriger Weise erst (im Mai 2021 bzw.) im Juli 2022 bzw. für die Vergangenheit überwiesen wurden, sodass sie nicht gegenwärtig, sondern zu spät zur Verfügung standen.
Das Verfahren wird nun ausgesetzt, bis das Bundessverfassungsgericht im Normkontrollverfahren 1 BvL 2/23 entschieden hat, ob §§ 70, 73 des SGB II mit dem Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sind.
Der Vorlagebeschluss des SG Karlsruhe an die Richerkolleg*innen beim BVerfG Karlsruhe: https://t1p.de/w279w

Anmerkung: es sind jetzt eine Reihe von Verfahren beim BSG und nun wieder beim BVerfG zur Höhe der Regelleistungen und Einmalzahlungen während der Coronapandemie anhängig. Hier vor Gericht höhere Regelleistungen zu erstreiten, bedarf eines langen Atems der Beteiligten und viel Akribie die Unterdeckung nachzuweisen. Mit der blanken Behauptung, die Regelleistungen sind zu gering, wird es nicht klappen. Dies wird dezidiert nachzuweisen sein. Der Nachweis erfolgt in den beiden unteren (Tatsachen) Instanzen und nicht beim BSG und BVerfG. Diese Argumentation der Unterdeckung ist der zentrale Punkt zum Erfolg solcher Klagen, das sollten alle Kläger und Klägerinnen im Kopf behalten.-

2. Sicherheitspaket: elementare Grundrechte werden zur Disposition gestellt und offen verfassungswidrige Gesetze verabschiedet
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Im „Sicherheitspaket“ wird für sogenannte Dublin-Fälle jeglicher Anspruch auf Sozialleistungen aberkannt. Migrationspolitische Erwägungen der vermeintlichen Fortschrittskoalition sind Grundlage für diese offen verfassungs- und unionsrechtswidrig Rechtsänderungen.

Ein ganz guter Überblick findet sich hier: https://t1p.de/k5c5n Es gab breiten Protest gegen diesen rechtstaatsgefährdenden Amoklauf der Ampel: https://t1p.de/tmw4f

Ein hervorragender Überblick mit Kommentar von Claudius Voigt: https://t1p.de/j431r

Bemerkung: Für die Geflüchteten bedeutet das Wohnungslosigkeit und Verelendung.
Im Ergebnis bedeutet dies: Flüchtlingscamps auf öffentlichen Plätzen und Straßen, Lager á la Calais, mehr Drogen, mehr Prostitution, mehr Kriminalität und Gewalt und im Ergebnis wird aus dem Sicherheitspaket ein Unsicherheitspaket, denn dieser Umgang wird die Menschen in die Arme des IS und sonstige Extremisten treiben.
Hier ist breiter gesellschaftlicher Protest, Druck und materielle Solidarität gefragt.

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Eingedenk der wuchernden Komplexität bearbeitet der Leitfaden, anders als klassische Kommentare und Lehrbücher, anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen nicht nur die Regelungen des SGB II, sondern auch die benachbarten Sozialleistungen.
Auf wichtige Gesetzesvorhaben für 2025 wird hingewiesen.

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. AufRecht bestehen - Kampagne zur Wohnkostenlücke
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Am Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut fordern die Verbände der Wohnungslosen- und Mieterhilfen, die Nationale Armutskonferenz und die im ‚Bündnis AufRecht bestehen‘ Engagierten ein Umdenken hinsichtlich der politischen Prioritäten. „Statt die Ursachen von Armut zu bekämpfen, werden arme Menschen stigmatisiert.
In der Pressemappe werden die Themen konkret benannt und Konkrete Änderungsnotwendigkeiten aufgezeigt.

Bemerkung: das sollte Grundlage für die PolitikerInnen der „Fortschritts- bzw Rechtsdruckkoalition“ für zukünftige SGB II-Änderungen sein.

4. Kinderfreibeträge
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Das DIW hat eine Studie zur Reform von Freibeträgen für die Förderung von Kindern vorgestellt. 3,5 Milliarden € könnten schnell und unbürokratisch genutzt werden, um Kinderarmut zu reduzieren und einkommensschwache Familie zu entlasten.

Die Kurzexpertise beleuchtet die Verteilungswirkung der Freibeträge für Kinder. Insbesondere der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand (BEA) begünstigt aktuell einkommensstarke Haushalte stärker als einkommensschwache Familien. Die Studie untersucht, wie sich eine Halbierung des BEA-Freibetrags oder eine Absenkung auf 300 Euro auf verschiedene Haushaltsgruppen auswirken würde.
Die Ergebnisse zeigen, dass durch eine Reduzierung des BEA-Freibetrags bis zu 3,48 Milliarden Euro freiwerden könnten. Diese Mittel könnten zur gezielten Unterstützung einkommensschwächerer Familien genutzt werden, um die regressive Verteilung zugunsten wohlhabender Haushalte abzubauen. Die Studie liefert einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um gerechtere Steuerentlastungen für Familien mit Kindern.
Mehr: https://t.co/7nIywufZaf

5. 80 % mehr Wohngeldhaushalte im Jahr 2023
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Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz hat einen starken Anstieg der Wohngeld beziehenden Haushalte bewirkt. Laut Destatis bezogen am Jahresende 2023 rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 80%. Neben einer Erweiterung des Empfängerkreises wurde auch die Höhe des Wohngelds nach oben angepasst. Mit der Heizkosten- und der Klimakomponente kamen zusätzlich zwei neue Leistungsbausteine hinzu, die Mehrbelastungen angesichts gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.
Quelle und weitere Infos bei destatis: https://t1p.de/zuu2v

Hinweis: Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um „Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG“, mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um „Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG“ mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)
Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – „Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller“ unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16

& Beratungshinweis: Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter haben immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.

6. Deutsches Institut für Menschenrechte: Miete wird immer mehr zum Armutsrisiko
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Anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Armut am 17. Oktober fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, Wohnungen bezahlbar zu halten und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Ärmere Menschen müssen in Deutschland einen unverhältnismäßig großen Teil ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Das bedeutet, dass sie zwar die Miete zahlen können, aber am Ende des Monats kein Geld mehr für andere wichtige Dinge haben, wie eine Winterjacke für das Kind oder ein Abendessen. Die Miete wird immer mehr zum Armutsrisiko", erklärt Claudia Engelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Weitere Infos vom DMI:
- DMI (März 2024), Erster Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit: https://t1p.de/bu2ks
- DMI (19.03.2024), Bericht des Europarats: Soziale Menschenrechte in Deutschland nur unzureichend verwirklicht: https://t1p.de/xmlfi
- Themenseite „Recht auf Wohnen“: https://t1p.de/he8um

7. Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter
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Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zielen darauf ab, die Vorbereitung und Begleitung von Geflüchteten in der Berufsausbildung zu optimieren. Der Deutsche Verein sieht aufgrund mehrerer Gründe Handlungsbedarf: Erstens ist der Abschluss einer Berufsausbildung entscheidend für die Integration in den Arbeitsmarkt. Zweitens fördert eine abgeschlossene Ausbildung die finanzielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Die dabei erlernten Fähigkeiten können auch im Falle einer späteren Auswanderung von Nutzen sein. Zudem kann eine Berufsausbildung, selbst bei unsicherem Aufenthaltsstatus, Perspektiven auf einen rechtmäßigen Aufenthalt schaffen. Darüber hinaus müssen fluchtspezifische Herausforderungen, die während der Berufsausbildung und beim Übergang in die Beschäftigung auftreten können, sowohl für die Geflüchteten als auch für die ausbildenden Stellen berücksichtigt.

Download: https://t1p.de/0ski5

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 30./31. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Dez. 2024 als Online-Seminar
- 22./23. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 04./05. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 25./26. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2024 als Online-Seminar
- 13./14. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20./21. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 19. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

12. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 30. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

13. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 30. Jan. 2025 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn

- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8

- 20. Januar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d

- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

17. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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