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Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind
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Arbeitsminister Heil kündigt öffentlichkeitswirksam eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze an. Gleichzeitig sagt er „mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind" und „Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können".
Eine der vielen Quellen: https://t1p.de/0rjmb
Nichts anderes hat Herr Heil schon Ende Mai 2022 erzählt. Damals hieß es, er plane, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein würden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent.

Dazu ist zu sagen: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Dies jetzt als „Menschen in der Not verlässlich abzusichern“ zu bezeichnen, ist falsch und zynisch.

Herr Heil kündigt seit Monaten den Referentenentwurf an, hier ist nun „liefern“ angesagt. Das BVerfG hat in zwei Entscheidungen sehr deutlich gesagt:

„Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht“. (BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)

„ a) Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden (oben C II 2 e bb). Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“ (Beschluss des BVerfG vom 23.07.2014 - 1 BvL10/12, Rn. 144, Download: https://t1p.de/oova7)

Diese Situation ist schon längst eingetroffen und hier und jetzt umzusetzen. Eine derartige Preisexplosion wie im Moment ist nicht mit einem Einmalzuschlag von 200 EUR/16,66 EUR im Monat abgegolten.

Notwendig ist kurzfristig eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR.

Und eine sofortigen Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehn, Erstattungs- und Ersatzansprüchen („Kürzungsmoratorium“, siehe Thomé NL 19/2021, Nr. 2:
https://t1p.de/f6ur9).

2. VdK und SoVD: Sozialverbände klagen für höhere Grundsicherung / Die FDP
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Die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) klagen gemeinsam gegen die zum Jahresbeginn erfolgte Anpassung der Regelsätze für die Grundsicherung („Hartz 4”) und die Grundsicherung im Alter. „Die Bundesregierung verstößt mit der Anhebung um drei und für Kinder sogar nur um zwei Euro Anfang des Jahres gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut einer Mitteilung des Verbands. „Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten“, ergänzte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus den Jahren 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (1 BvL 10/12 u.a - Urteile vom 23.7.2014).

Mehr dazu: https://t1p.de/f6zb3

Die Initiative vom VdK und SoVD ist absolut zu begrüßen und richtig. Da die Bundesregierung es nicht im Entferntesten erwägt, sachgerecht zu reagieren, ist das juristisch der richtige Weg.

Die FDP kritisiert Heils Vorstoß zur Hartz IV-Erhöhung, man solle sich an das halten, was im Koalitionsvertrag verabredet sei. https://t1p.de/7pue7

Das Ganze von Stefan Sell kommentiert und bewertet: https://t1p.de/ssqfr
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Inflationsausgleich / Diakonie für 6 Monate Regelsatzerhöhung von 100 EUR/mtl.
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Die Diakonie Deutschland hat mit dem DIW heute eine Studie zum Inflationsausgleich vorgestellt. Die Diakonie schlägt vor, für einen Zeitraum von 6 Monaten monatlich 100 Euro zusätzlich an die Leistungsberechtigten existenzsichernder Leistungen auszuzahlen. Die DIW-Studie zeigt: hierdurch würden die Belastungen zu einem großen Teil, wenn auch nicht vollständig ausgeglichen. Für den Fall eines weiteren Anstiegs der Inflation wäre aber eine Erhöhung auf 150 bis 200 Euro nötig.
Die Studienergebnisse und alle Materialien finden Sie hier: https://t1p.de/3ccuk

4. BSG Urteil zur Anrechnung von Trinkgeld
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Das BSG hat mit Urteil vom 13. Juli 2022 (B 7/14 AS 75/20 R) entschieden, dass Trinkgelder in Höhe von bis zu 10 % des Regelsatzes anrechnungsfrei zu bleiben haben. Trinkgelder sind Einkünfte im Sinne von § 11a Abs. 5 SGB II, die ohne rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden. Wichtig ist hierbei, dass nicht über Einkünfte aus Pfandflaschensammeln oder Betteln entschieden wurde, hier dürfte die Grenze der Gerechtigkeitsprüfung im Sinne des § 11a Abs. 5 S. 1 Nr. 2 SGB II vor der Hälfte des Eckregelsatzes, also 224,50 EUR statt 44,60 EUR weiterhin nicht erfüllt sein. Mehr dazu: https://t1p.de/9ndfu

5. BSG zu den Voraussetzungen der Mietschuldenübernahme
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Das BSG hat ebenfalls mit Urteil vom 13. Juli 2022 (B 7/14 AS 52/21 R) entschieden das für eine Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II lediglich mit Mitteilung über das Bestehen der Mietschulden ausreichend ist und das ein förmlicher Antrag auf Mietschuldenübernahme nicht nötig ist. Springen Bekannte mit einem Privatdarlehen ein, geht dadurch ein Darlehensanspruch gegenüber dem Jobcenter nicht in jedem Fall verloren.
Mehr dazu: https://t1p.de/qhftx

6. Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert 29-Euro-Ticket/Geringverdienende brauchen eine Perspektive nach dem 9-Euro-Ticket
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Mal eben zum Jobcenter, zum Arzt, zum Einkaufen oder auch einmal Freunde besuchen: Für Menschen mit geringem Einkommen bietet das 9-Euro-Ticket endlich die Möglichkeit, ohne Existenzängste mobil zu sein. Doch was folgt im September, wenn das 9-Euro-Ticketangebot endet? Viel wird diskutiert, Bielefeld macht es bereits vor: Hier können Geringverdienende seit April ein Ticket für 29 Euro pro Monat erwerben. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert das Land auf, mindestens für Geringverdienende ein bezahlbares Folgeangebot für das 9-Euro-Ticket auf den Weg zu bringen.
Mehr dazu: https://t1p.de/cvai9

7. Tödliche Grenzabwehr: Bundesregierung muss sich einsetzen für die Beendigung der tödlichen EU-Kooperation mit Marokko bei der Grenzabwehr
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Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL begrüßen, dass die spanische Justiz die brutale Gewalt gegen Schutzsuchende an der Grenze zur spanischen Exklave Melilla untersuchen will. Die Organisationen verurteilen die Gewalteskalation der Grenzkräfte und Verharmlosung durch den spanischen Regierungschef Sanchez und EU-Ratspräsident Charles Michel aufs Schärfste – und fordern von der Bundesregierung, dies ebenfalls zu verurteilen.
Mehr: https://t1p.de/dyg7r

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei)

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 25.Juli 2022 als Online-Seminar (1 Plätze frei)
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

18. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 24./25. Oktober 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 19. September 2022 als Online Seminar
- 28. November 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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