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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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IP-Adressen - fehlerhafte Ermittlung durch Software Observer

Ausgangspunkt vieler Abmahnungen ist die Ermittlung der sog. IP-Adresse. Vereinfacht läst sich die IP-Adresse wie folgt erklären: eine IP-Adresse ist eine auf dem auf dem Internetprotokoll basierende Adresse in Computernetzen.

Sie wird den in einem Netzwerk befindlichen Geräten zugewiesen, um die Geräte adressierbar und erreichbar zu machen. Der Datentransfer kann erfolgt dann über diese Adresse.

Die jeweilige IP-Adresse ist einem Anschlussinhaber zugeordnet, so dass eine Identifizierung des Anschlussinhaber möglich ist.
Problematisch ist jedoch, ob in dem jeweiligen konkreten Fall tatsächlich die "richtige" IP-Adresse ermittelt wurde.

Oftmals wird zur Ermittlung die Software der Firma Guardaley eingesetzt. In dem Rechtsstreit der MIG Film gegen einen Nutzer hatte dies das Amtsgericht Koblenz (Az.: 153 C 3184/14) entschieden, dass unzuverlässige Ermittlertools zu einem Beweisvertungsverbot i.w.S. führt. Nach Auffassung des Gerichts sei das vorgenannte tool nicht geeignet, Urheberrechtsverletzungen zutreffend zu ermitteln.
Das Amtsgericht Koblenz führt in seinem Hinweisbeschluss vom 02.01.2015 - Az.: 153 C 3184/14 aus: "… 2. Die eingesetzte Ermittlungssoftware "Observer" der Fa. Guardaley Ltd. ist nicht geeignet, Urheberrechtsverletzungen zuverlässig festzustellen. Es wird insofern auf die Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 20.01.2012 - Az.: 6 W 242/11), des LG Berlin (Urt. v. 03.05.2011 - Az.: 16 O 55/11) und des AG Frankenthal (Urt. v. 23.06.2014 - Az.: 3b C 145/14) verwiesen. …". Diese Auffassung wird im Ergebnis nun wohl auch durch das Amtsgericht Bielefeld bestätigt.

Die Gerichte beurteilen diese Problematik durchaus unterschiedlich, dennoch lassen sich hier durchaus Tendenzen erkennen und es werden Aspekte einer durchgreifenden Rechtsverteidigung bei Kenntnis der einschlägigen Probleme deutlich.

Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertif. Datenschutzbeauftragter, http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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